OCTOVO und diese Website sind nach WCAG 2.1 Stufe AA gebaut und geprüft; bekannte Einschränkungen und ein Rückmeldeweg stehen unten.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website octovo.de und für das Programm OCTOVO. Sie beruht auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt, und der Norm EN 301 549 in Verbindung mit WCAG 2.1 Stufe AA. Stand: 29. Juli 2026.
Stand der Vereinbarkeit
Website und Programm sind mit den genannten Anforderungen vollständig vereinbar, mit den unten genannten Ausnahmen.
Was umgesetzt ist
- Vollständige Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus, logische Reihenfolge, keine Tastaturfallen
- Semantische Auszeichnung, sinnvolle Beschriftungen, Live-Bereiche für „OCTOVO arbeitet gerade“
- Kontrast mindestens 4,5:1 für Text und 3:1 für Bedienelemente; keine Aussage allein über Farbe
- Vergrößerung bis 200 Prozent ohne Verlust von Inhalt oder Funktion; Schriftgröße im Programm einstellbar
- „Bewegung reduzieren“ wird respektiert — alle Animationen haben eine ruhige Fassung
- Berührflächen mindestens 44 mal 44 Pixel
- Diktieren statt Tippen; Vorlesen der Antworten auf Wunsch
- Schalter „Einfache Sprache“ mit kürzeren Erklärtexten in allen Fenstern
Bekannte Einschränkungen
- Die interaktive Grafik „Acht Arme“ auf der Startseite ist eine Zusatzdarstellung; ihr Inhalt steht vollständig auch als Text daneben.
- Inhalte, die aus fremden Quellen stammen (etwa eingelesene PDF-Dokumente von Dritten), können selbst nicht barrierefrei sein. OCTOVO gibt ihren Text aber in zugänglicher Form wieder.
Wie geprüft wird
Vor jeder Veröffentlichung: automatisierte Prüfung mit axe (keine kritischen Verstöße), vollständiger Tastaturdurchlauf von Hand, Prüfung mit VoiceOver und NVDA, Sichtprüfung bei 320, 390, 768 und 1440 Pixern Breite.
Rückmeldung und Kontakt
Wenn dir eine Barriere auffällt, schreib an barrierefreiheit@octovo.de oder ruf an unter +49 151 230 20 400. Wir antworten innerhalb von fünf Werktagen und nennen dir, bis wann wir es beheben.
Durchsetzungsverfahren
Bist du mit unserer Antwort nicht zufrieden, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.